Wer als Bauherr oder Eigentümer ein neues Gebäude baut, das unter das GEG fällt, braucht einen Energieausweis. Dieser dient als Nachweis, dass das fertig gestellte Gebäude den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht. Der Energieausweis kann erst nach Fertigstellung ausgestellt werden und muss potentiellen Käufern oder Neumietern vorgelegt werden, wenn sie ihn verlangen.
Der Energieausweis behält seine Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum, wenn das Gebäude nicht maßgeblich verändert wird. Ansonsten muss nach Umbau oder Erweiterung ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Wir sind offiziell als Aussteller von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß GEG zugelassen. Hat Delta Energie den Bauprozess fortlaufend begleitet, bildet die Erstellung des Energieausweises den Abschluss der Nachweisführung.